Wahlarzt

Dass ich als Wahlarzt arbeite bedeutet, dass ich keinen Kassenvertrag habe.  Das heißt, dass Sie mich für meine Arbeit bezahlen müssen.

Selbstverständlich stelle ich eine Rechnung und eine Quittung aus. Diese können Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen.

Wieviel die Krankenkasse zurückerstattet ist von vielen Faktoren abhängig (welche Krankenkasse Sie haben, welche anderen Ärzte Sie in diesem Quartal schon aufgesucht haben etc…). Deswegen kann ich keine Voraussage treffen wieviel erstattet wird.

Über die Kosten informieren wir Sie gerne im Rahmen der Terminvereinbarung.

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